Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung bei uns

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

 

1. Wann ist Ausbildungsbeginn in der Schule für Pflegeberufe?
Ausbildungsbeginn ist jeweils der 01. Oktober jeden Jahres

2. Wo muss ich meine Bewerbung hinschicken?
Wir bilden Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner für das Delme Klinikum Delmenhorst und die Altenhilfe im Wichernstift aus. Der theoretische Unterricht findet gemeinsam in einer Klasse statt.

Sie möchten Ihre Ausbildung im Delme Klinikum Delmenhorst machen?
Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte an

Schule für Pflegeberufe
Delme Klinikum Delmenhorst
Wildeshauser Straße 92
27753 Delmenhorst


Sie möchten Ihre Ausbildung in der Altenhilfe im Wichernstift machen?
Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte an

Wichernstift Altenhilfe
Andreas Gröger, Pflegedienstleitung
Oldenburger Str. 333
27777 Ganderkesee

3. Kann ich mich auch per Mail bewerben?
Nein. Bitte schicken Sie uns Ihre Bewerbung auf dem Postweg.

4. Muss ich ein Praktikum in der Pflege gemacht haben, um mich bewerben zu können?
Nein. Allerdings halten wir es für notwendig, dass Sie vor Ausbildungsbeginn mindestens ein 2-wöchiges Praktikum absolvieren. Wenn Sie sich also bei uns bewerben und noch kein Praktikum absolviert haben, sollten Sie Zeit und Bereitschaft dazu mitbringen. Ein Praktikum kann bei uns im Josef-Hospital oder in der Altenhilfe im Wichernstift absolviert werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an

Delme Klinikum Delmenhorst
Antje Karthäuser, Assistentin der Pflegedienstleitung
Wildeshauser Straße 92
27753 Delmenhorst

Tel. 04221-995462
Sprechzeiten
Mo, Di, Do, Fr 8.30 - 13.30 Uhr
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

oder

Wichernstift Altenhilfe
Andreas Gröger, Pflegedienstleitung
Oldenburger Str. 333
27777 Ganderkesee

Tel. 04221 - 852-230
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

5. Welche Zugangsvorraussetzungen sind für die Ausbildung notwendig?
Für den Zugang zur Ausbildung wird folgende Schulbildung vorausgesetzt:

- ein mittlerer Bildungsabschluss oder
- der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung; hinzukommen muss aber eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren, die erfolgreich absolviert wurde

Geregelt ist dies im Pflegeberufereformgesetz.

6. Muss ich Schulgeld bezahlen?
Nein. Für die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann muss man kein Schulgeld bezahlen.

7. Verdiene ich Geld in der Ausbildung?
Ja. Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag bekommen, wird dieser in Form eines Arbeitsvertrages abgeschlossen. Grundlage stellt hier der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Besonderer Teil - Pflege (TVAöD - BT - Pflege). Sie verdienen im 

- 1. Ausbildungsjahr 1140,69 €
- 2. Ausbildungsjahr 1207,07 €
- 3. Ausbildungsjahr 1303,38 €

(diese Angaben sind ohne Gewähr)

8. Wo kann ich vor oder während meiner Bewerbung weitere Fragen stellen?
Kontaktieren Sie gerne unser Schulbüro. Dies ist von Montag bis Freitag von 8.15 - 12.00 Uhr besetzt.
Telefon 04221 / 99 5484

 

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